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   LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2021 - L 26 KR 225/19   

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LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2021 - L 26 KR 225/19 (https://dejure.org/2021,20170)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.06.2021 - L 26 KR 225/19 (https://dejure.org/2021,20170)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Juni 2021 - L 26 KR 225/19 (https://dejure.org/2021,20170)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • BSG, 19.12.2017 - B 1 KR 17/17 R

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2021 - L 26 KR 225/19
    Sie verweist auf das Urteil des 11. Senats des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 11. Dezember 2018 (Az.: L 11 KR 206/18), der der Auffassung des BSG (Bezugnahme auf Urteil vom 19. Dezember 2017 - Az.: B 1 KR 17/17 R) nicht gefolgt sei, § 137c SGB V schaffe nur Raum für den GBA, Richtlinien zur Erprobung nach § 137e SGB V zu beschließen, wenn die Nutzenüberprüfung im Rahmen des § 137c SGB V ergeben habe, dass der Nutzen der Methode noch nicht hinreichend belegt sei, sie aber das Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative biete.

    Das Qualitätsgebot gilt nach dieser Gesetzeskonzeption uneingeschränkt auch im Leistungserbringungsrecht (insgesamt so ausdrücklich BSG, Urteil vom 19. Dezember 2017 - Az.: B 1 KR 17/17 R mit umfassenden weiteren Nachweisen).

    Die Kompetenz (vgl. zur Trennung der Frage des Prüfungsmaßstabs und der Kompetenzfrage: Stallberg, NZS 2017, 332ff., 334) zur Prüfung der Einhaltung des Qualitätsgebots lag nach dieser Entscheidung zunächst bei den Krankenhäusern selbst und bei Beanstandung bei den Krankenkassen und den Gerichten (so später ausdrücklich BSG, Urteil vom 19. Dezember 2017 - Az: B 1 KR 17/17 R).

    An dieser Rechtsprechung hat das BSG auch nach der Ergänzung des § 137c Abs. 1 SGB V zum 1. Januar 2012 um die Handlungsmöglichkeit einer Richtlinie zur Erprobung für den Fall, dass der Nutzen der Behandlungsmethode noch nicht hinreichend belegt ist, aber die Methode das Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative biete, und Einführung der entsprechenden Regelung in § 137e SGB V festgehalten (BSG, Urteil vom 21. März 2013 - Az.: B 3 KR 2/12 R ; Urteil vom 17. Dezember 2013 - Az.: B 1 KR 70/12 R; Urteil vom 19. Dezember 2017 - Az: B 1 KR 17/17 R).

    Diese Anforderung darf aber nicht als starrer Rahmen missverstanden werden, der unabhängig von den praktischen Möglichkeiten tatsächlich erzielbarer Evidenz gilt (insgesamt hierzu BSG, Urteil vom 19. Dezember 2017 - Az: B 1 KR 17/17 R m.w.N.).

  • BSG, 21.03.2013 - B 3 KR 2/12 R

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme einer nicht dem allgemein anerkannten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2021 - L 26 KR 225/19
    Hinsichtlich der Anforderungen des BSG an die Erfüllung des Qualitätsgebots (Urteil vom 21. März 2013 - Az.: B 3 KR 2/12 R) hat die Klägerin die Position vertreten, dass zum 11. Juni 2015 eine klarstellende Änderung durch den Gesetzgeber erfolgt sei.

    An dieser Rechtsprechung hat das BSG auch nach der Ergänzung des § 137c Abs. 1 SGB V zum 1. Januar 2012 um die Handlungsmöglichkeit einer Richtlinie zur Erprobung für den Fall, dass der Nutzen der Behandlungsmethode noch nicht hinreichend belegt ist, aber die Methode das Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative biete, und Einführung der entsprechenden Regelung in § 137e SGB V festgehalten (BSG, Urteil vom 21. März 2013 - Az.: B 3 KR 2/12 R ; Urteil vom 17. Dezember 2013 - Az.: B 1 KR 70/12 R; Urteil vom 19. Dezember 2017 - Az: B 1 KR 17/17 R).

    Aus denselben Gründen ist die auch in früheren Gesetzesbegründungen (Gesetzesmaterialien zum GKV-Modernisierungsgesetz vom 14. November 2003 (BT-Drucks 15/1525 Seite 126) und zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz vom 22. Dezember 2011 (BT-Drucks 17/6906 Seite 86 zu Nr. 54 und Seite 88) zu Grunde gelegte Charakterisierung der Regelung des § 137c SGB V in der Fassung bis zum 22. Juli 2015 - entgegen der Rechtsprechung des BSG - als Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt nicht entscheidend, wie das BSG bereits entschieden hat (Urteil vom 21. März 2013 - Az.: B 3 KR 2/12 R - Rn. 22 bei Juris).

    Weder begründen diese Vereinbarungen selbst einen unbedingten Zahlungsanspruch dem Grunde nach noch schließen sie die Anwendung des Qualitätsgebots aus (vgl. BSG, Urteil vom 21. März 2013 - Az.:B 3 KR 2/12 R - Rn. 23 bei Juris; Urteil vom 8. Oktober 2019 - Az.: B 1 KR 2/19 R - Rn. 28ff. bei Juris zu einer im Einzelfall bestehenden NUB-Vereinbarung; a.A. etwa Bender, NZS 2012, 761ff., 764).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - LVG 3/01
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2021 - L 26 KR 225/19
    Eine solche Klarstellung seines Willens sei dem Gesetzgeber auch nicht verwehrt (Bezugnahme auf LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. Januar 2002 - Az.: LVG 3/01).

    Eine durch einen Interpretationskonflikt zwischen Gesetzgeber und Rechtsprechung ausgelöste Normsetzung ist nicht anders zu beurteilen als eine durch sonstige Gründe veranlasste rückwirkende Gesetzesänderung(vgl. LVerfG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. Januar 2002 - LVG 3/01, LVG 5/01 -, juris, Rn. 60).

    Soweit die Klägerin auf die vom sächsisch-anhaltinischen Landesverfassungsgerichtshof für möglich erachtete "authentische Interpretation" durch den Gesetzgeber verweist (Urteil vom 15. Januar 2002 - Az.: LVG 5/01), handelte es sich um eine ausdrückliche Regelung im Gesetzestext selbst, nicht um bloße Ausführungen in der Begründung späterer Rechtsänderungen mit Wirkungen für die Zukunft.

  • BSG, 25.03.2021 - B 1 KR 25/20 R

    Anspruch auf Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für stationäre

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2021 - L 26 KR 225/19
    Dabei geht der Senat entgegen der früheren Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 24. April 2018 - B 1 KR 13/16 R; Urteil vom 8. Oktober 2019 - Az.: B 1 KR 3/19 R) davon aus, dass § 137c Abs. 3 SGB V mit Wirkung ab seinem Inkrafttreten grundsätzlich auch zu einem Leistungsanspruch des Versicherten bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen (insbesondere Behandlungspotential) führt (siehe nunmehr BSG, Urteil vom 25. März 2021 - Az.: B 1 KR 25/20 R - zitiert nach Terminbericht; vgl. zur Kritik an der Rechtsprechung des BSG Anmerkung zu B 1 KR 3/19 R von Schifferdecker NZS 2018, 694ff.).

    Denn nach dieser Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 25. März 2021 - Az: B 1 KR 25/20 R - zitiert nach Terminbericht) haben Versicherte vor Erlass einer Erprobungsrichtlinie Anspruch auf die Versorgung mit Potentialleistungen nur im Rahmen eines individuellen Heilversuchs, wenn es.

  • BSG, 08.10.2019 - B 1 KR 2/19 R

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2021 - L 26 KR 225/19
    Selbst soweit man davon ausginge, dass diese Ausführungen als Wille des Gesetzgebers im Sinne der Methodenlehre zu Grunde zu legen sind, fehlt es auch insoweit an dem erforderlichen hinreichenden Niederschlag im Gesetzestext (vgl. BSG, Urteil vom 8. Oktober 2019 - Az.: B 1 KR 2/19 R - Rn. 23 bei Juris) vor dem 23. Juli 2015.

    Weder begründen diese Vereinbarungen selbst einen unbedingten Zahlungsanspruch dem Grunde nach noch schließen sie die Anwendung des Qualitätsgebots aus (vgl. BSG, Urteil vom 21. März 2013 - Az.:B 3 KR 2/12 R - Rn. 23 bei Juris; Urteil vom 8. Oktober 2019 - Az.: B 1 KR 2/19 R - Rn. 28ff. bei Juris zu einer im Einzelfall bestehenden NUB-Vereinbarung; a.A. etwa Bender, NZS 2012, 761ff., 764).

  • BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03

    Rechenschaftsbericht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2021 - L 26 KR 225/19
    Zur verbindlichen Auslegung einer Norm ist letztlich allein die rechtsprechende Gewalt berufen, die gemäß Art. 92 GG den Richtern anvertraut ist (vgl. BVerfGE 65, 196 ; 111, 54 ).

    Allein den Gesetzesmaterialien kommt insoweit auch keine ausschlaggebende Bedeutung zu (BVerfG, Beschluss vom 17. Juni 2004 - Az.: 2 BvR 383/03 - Rn. 190 bei Juris m.w.N.).

  • BSG, 26.05.2020 - B 1 KR 26/18 R

    Vergütung stationärer Krankenhausleistungen in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2021 - L 26 KR 225/19
    Insbesondere bei Beteiligten mit besonderer professioneller Kompetenz - wie vorliegend - sieht der Senat im Rahmen des ihm eröffneten pflichtgemäßen Ermessens (§ 103 SGG) keinen Grund zur Ermittlung von Einzelheiten von Amts wegen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 26. Mai 2020 - Az.: B 1 KR 26/18 R - Rn. 11 bei Juris).

    Das Gesetz regelt zwar einen Zahlungsanspruch nicht ausdrücklich, setzt ihn aber in den Bestimmungen über die Höhe des Entgelts als bestehend voraus (BSG, Urteil vom 26. Mai 2020 - Az.: B 1 KR 26/18 R - Rn. 11 bei Juris).

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05

    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2021 - L 26 KR 225/19
    Der Senat sieht sich insoweit im Einklang mit der Rechtsprechung des BVerfG, das zur Frage einer authentischen Interpretation zur rückwirkenden "Klarstellung" in § 22b des Fremdrentengesetzes ausgeführt hat (Beschluss vom 21. Juli 2010 - Az.: 1 BvL 11/06 u.a. - Rn. 73 bei Juris):.
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2021 - L 26 KR 225/19
    Ein Anspruch des Versicherten auf Versorgung mit dem eingesetzten Absorb-Stent ergibt sich auch nicht aus § 2 Abs. 1a SGB V. In Konkretisierung des grundrechtlichen Schutzes des Lebens (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 2005 - Az.: 1 BvR 347/98) können hiernach Versicherte mit einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung oder mit einer zumindest wertungsmäßig vergleichbaren Erkrankung, für die eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht, auch eine von § 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V abweichende Leistung beanspruchen, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht.
  • BSG, 24.04.2018 - B 1 KR 10/17 R

    Fettabsaugen ist keine Kassenleistung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2021 - L 26 KR 225/19
    Dabei geht der Senat entgegen der früheren Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 24. April 2018 - B 1 KR 13/16 R; Urteil vom 8. Oktober 2019 - Az.: B 1 KR 3/19 R) davon aus, dass § 137c Abs. 3 SGB V mit Wirkung ab seinem Inkrafttreten grundsätzlich auch zu einem Leistungsanspruch des Versicherten bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen (insbesondere Behandlungspotential) führt (siehe nunmehr BSG, Urteil vom 25. März 2021 - Az.: B 1 KR 25/20 R - zitiert nach Terminbericht; vgl. zur Kritik an der Rechtsprechung des BSG Anmerkung zu B 1 KR 3/19 R von Schifferdecker NZS 2018, 694ff.).
  • BSG, 24.04.2018 - B 1 KR 13/16 R

    Keinen Anspruch auf Regelversorgung mit einer stationären Liposuktion in der

  • BSG, 10.03.2015 - B 1 KR 2/15 R

    Vergütung einer stationären Behandlung - Krankenhaus trägt das Risiko der

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

  • BSG, 19.03.2020 - B 1 KR 20/19 R

    Auswirkungen der Aufklärungspflichten auf die Krankenhausvergütung

  • BSG, 17.12.2013 - B 1 KR 70/12 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen - allogene

  • BSG, 28.07.2008 - B 1 KR 5/08 R

    Krankenversicherung - Krankenhausträger

  • BSG, 08.10.2019 - B 1 KR 3/19 R

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines

  • BVerfG, 31.03.1965 - 2 BvL 17/63

    Verschollenheitsrente

  • BSG, 19.02.2003 - B 1 KR 1/02 R

    Krankenversicherung - Prüfung des Qualitätsstandards von Untersuchungs- oder

  • BSG, 21.04.2015 - B 1 KR 9/15 R

    Krankenversicherung - Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung - mehrere in

  • BGH, 15.11.2012 - IX ZR 103/11

    Schadensersatzklage des Insolvenzverwalters wegen unzeitiger Darlehenskündigung

  • OLG Hamm, 23.01.2018 - 26 U 76/17

    Neulandmethode erfordert besondere Aufklärung

  • LSG Baden-Württemberg, 11.12.2018 - L 11 KR 206/18

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - neue Behandlungsmethode - Nutzen

  • BSG, 22.11.2012 - B 3 KR 10/11 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - mehrere Vereinbarungen über die

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